Die Handyversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und bei Entwendung, insbesondere durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag,
Explosion oder Implosion - Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Höhere Gewalt
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Entwendung (Diebstahl, Einbruchdiebstahl einschl. KFZ, Raub)
Von der Handyversicherung ausgeschlossen sind u. a. Schäden durch natürliche Abnutzung, Verschleiß und Alterung, sowie Schäden durch Vorsatz.
Posted by mobilfunk-tarife
at 10:35 AM EDT
Updated: Friday, 26 October 2007 10:39 AM EDT